Trainerinnenausbildung im AVH

Als Aikido Verband Hessen e.V. sind wir in der Lage, die qualitativ hochwertige Ausbildung  zur Trainerin-C Aikido durch den Deutschen Aikido Bund anzubieten.

Ansprechpartner ist der Lehrwart des AVH. Lehrgänge werden über die offiziellen Instrumente und Medien des DAB ausgeschrieben.

Aikido-Trainerinnenlizenz-Ausbildung

1. Allgemeines

Als Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) orientiert sich der Deutsche Aikido-Bund e.V. (DAB) und der Aikido Verband Hessen e.V. (AVH) bei der Aikido-Trainerinnen-Aus- und Fortbildung an den inhaltlichen und formalen Qualitätskriterien der Rahmenrichtlinien des DOSB.

Allgemeine sportwissenschaftliche Erkenntnisse für Didaktik und Methodik sind auch für das Aikido gültig. Aikido und moderne Sportpädagogik widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich sehr gut.

Bei der Trainerinnen Aus- und -Fortbildung werden für die Themen außerhalb des Aikidos selbst (zum Beispiel in Biologie/Medizin, Recht, Pädagogik) vorrangig fachlich gebildete Referentinnen eingesetzt, die auch selbst Aikido praktizieren und aus eigener beruflicher Erfahrung stets die Beziehung des fachlichen Themas zum Aikido herstellen können.

Die Ausbildungsordnung des DAB/AVH wurde vom DOSB geprüft und anerkannt. Sie entspricht allen im Bereich des DOSB und damit auch allen im Bereich der ihm angeschlossenen LSV/LSB für die Ausbildung zur Trainerin geltenden Voraussetzungen, Grundsätzen und Richtlinien. Somit vergibt der DAB Aikido-Trainerinnenlizenzen (Breitensport) des DOSB auf entsprechenden Lizenzheften, die auch nur vom DOSB ausgegeben werden.

Im Gegensatz zur Vergangenheit, als nach ehemaligen Richtlinien Aikido-ÜL-Fachlizenzen ausgestellt wurden, ist gegenwärtig nur der DAB berechtigt, Aikido-Trainerinnenlizenzen zu vergeben. Dies hängt mit der Neuordnung des Lizenzwesens insgesamt zusammen.

Zur Zeit werden

  • die Ausbildung zur Aikido-Trainerin in der Lizenzstufe C im jährlichen Intervall und
  • die Ausbildung zur Aikido-Trainerin in der Lizenzstufe B in mehrjährigem Intervall angeboten.

2. Ausbildungsstruktur Aikido-Trainer C

Die sportartübergreifende Basisqualifizierung wird im Regelfall im AVH zusammen mit dem LSBH organisiert. Sie umfasst 30 Lehreinheiten.

Die Fachlehrgänge 1 und 2 werden vom DAB angeboten und umfassen jeweils 45 Lehreinheiten.

Die gesamte Ausbildung soll in zwei Jahren abgeschlossen werden.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme an der Aikido-Trainerausbildung des DAB müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter von 16 Jahren zu Beginn der sportartübergreifenden Basisqualifizierung, Mindestalter von 18 Jahren zu Beginn des Fachlehrgang 2
  • Mitgliedschaft in einem dem DOSB angeschlossenen und Aikido treibenden Verein
  • geplanter Abschluss des Grundlehrganges spätestens bis zum Beginn des Fachlehrganges 2
  • Teilnahmeempfehlung des zuständigen Vereines
  • mindestens 2. Kyu Aikido im DAB verliehen oder anerkannt zu Beginn der sportartübergreifenden Basisqualifizierung, mindestens 1. Kyu Aikido im DAB verliehen oder anerkannt zu Beginn des Fachlehrgang 1
  • Bezahlung des jeweils festgelegten Kostenanteil
  • in den letzten 24 Monaten vor Anmeldung zum Fachlehrgang 2 mindestens zehn der in Ziffer 7.2 VOD-DAB aufgeführten und definierten Trainingseinheiten (Gruppe A oder B) besucht hat (Lizenzinhaberinnen, die dem DAB nicht angehören, siehe Anhang 1 – Technische Fortbildung-  der OTC-DAB)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von mindestens neun Lerneinheiten à 45 Minuten oder einer vergleichbaren Ausbildung, die zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Fachlehrgang 2 nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
  • Verbindliche Anerkennung des Ehrenkodex für Trainerinnen

Der DAB schreibt nur die Fachlehrgänge 1 und 2 aus. Diese Lehrgänge sind – wie die technischen Lehrgänge auch – verbandsoffen.

Die Teilnahme ist jedoch nur nach Maßgabe verfügbarer Plätze möglich. Da die Teilnahmeplätze wegen der dort günstigen Bedingungen in den Sportbildungseinrichtungen vorreserviert werden müssen und Stornokosten vermieden werden sollen, werden in der Regel nicht mehr als 25 Teilnahmeplätze eingeplant. Interessentinnen ist daher eine rechtzeitige Anmeldung anzuraten.

4. Lehrgangsplanung und Bekanntgabe

Die Trainerinnenaus- und Fortbildungslehrgänge werden im Lehrgangsplan des DAB – im aikido aktuell und auf der DAB-Internetseite – veröffentlicht. In den jeweiligen Ausschreibungen sind die Einzelheiten der Anmeldung geregelt.

Die gesamte vorbereitende Kommunikation erfolgt grundsätzlich über E-Mail.

5. Durchführung

Den Lehrgangsteilnehmerinnen werden vor Beginn der Lehrgänge Stundenpläne zugesandt, die über Inhalte und Umfang der Ausbildung präzise Auskunft geben und somit ggf. als begründende Nachweise für Bildungsurlaubsanträge genutzt werden können.

Alle Lehrgangsteilnehmerinnen erhalten im Regelfall für jedes Unterrichtsthema umfangreiche Unterrichtsmaterialien (Format DIN A5, Farbdruck) zum Selbstkostenpreis.

6. Kosten

Der Aikidoverband Hessen fördert die erfolgreiche Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen zum Erwerb oder der Verlängerung der Trainerinnen–C oder –B Lizenz des DOSB. Folgende Kosten können entsprechend geltend gemacht werden: 

  • Lehrgangsgebühren
  • Unterbringung (max. 50€/Tag) und
  • Fahrtkosten gem. SO-DAB

Peter Siffert, 4. Dan

Lehrwart

Jahnstraße 6a
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon 06105-403854 
TGS Walldorf e.V.
Lehrwart@aikido-hessen.de

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